Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8732
OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01 (https://dejure.org/2001,8732)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 (https://dejure.org/2001,8732)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 (https://dejure.org/2001,8732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 33 Abs. 2, Art 97 Abs. 1; SächsVerf Art 91 Abs. 2, Art 77 Abs. 2; SächsBeamtG § 12; SächsRiG § 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst; Anforderungsprofil für einen Berufsrichter; Pensenschlüsselzahlen; Hausbesetzung bei Beamten und Richtern; Subjektiv-öffentliches Recht auf Beförderung oder Einstellung in den Richterdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
    So wird bei einer Bewerberkonkurrenz, bei denen die Bewerber im Wesentlichen gleich beurteilt sind und bei denen die Befähigung zu richterlicher Arbeit auf einem höherwertigen Dienstposten in Rede steht, etwa demjenigen Verwaltungsrichter regelmäßig der Vorzug zu geben sein, der bereits erfolgreich an einem Oberverwaltungsgericht erprobt wurde (BVerwG, Urt. v. 4.11.1976, DVBl. 1978, 607; HessVGH, Beschl. v. 2.7.1996, NVwZ 1997, 615; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.1996, NVwZ 1997, 613).

    Vielmehr muss er diese im Rahmen seiner Personalauswahlentscheidung selbstständig werten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.8.1996,NJW 1996, 2525; HessVGH, Beschl. v. 2.7.1996, NVwZ 1997, 615).

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
    Demgemäß ist es auch zulässig, in einer dienstlichen Beurteilung die Erledigungszahlen eines Richters zu erörtern und mit denen anderer Richter zu vergleichen und sie bei der Leistungseinschätzung zu würdigen (BGH Dienstgericht des Bundes, Beschl. v. 16.9.1987, NJW 1988, 419 und Urt. v. 3.10.1977, BGHZ 69, 309).
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass dies auch der Transparenz des Beförderungsverfahrens und damit der Akzeptanz von Personalentscheidungen dienlich ist, da eine schriftlich festgehaltene Auswahlentscheidung zu den Sachakten zu nehmen ist, in die ein Bewerber während des Verwaltungsverfahrens Einsicht nach § 29 VwVfG nehmen kann (siehe dazu: BVerwG, Urt. v. 1.7.1983, NVwZ 1984, 445).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
    Ein allgemeingültiger Wertmaßstab liegt nicht vor, wenn zum einen ein Maßstab entgegen einer Beurteilungspraxis ohne sachlichen Grund zur Beurteilung herangezogen wird (BVerwG, Urt. v. 2.3.2000, NVwZ-RR 2000, 621) oder wenn des Weiteren dem Maßstab kein Aussagewert für die Befähigung, Eignung und Leistung zukommt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 3 M 42/96

    Staatsanwalt; Beförderung; Erprobung; Beförderungsbewerber; Eignungsprognose;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
    So wird bei einer Bewerberkonkurrenz, bei denen die Bewerber im Wesentlichen gleich beurteilt sind und bei denen die Befähigung zu richterlicher Arbeit auf einem höherwertigen Dienstposten in Rede steht, etwa demjenigen Verwaltungsrichter regelmäßig der Vorzug zu geben sein, der bereits erfolgreich an einem Oberverwaltungsgericht erprobt wurde (BVerwG, Urt. v. 4.11.1976, DVBl. 1978, 607; HessVGH, Beschl. v. 2.7.1996, NVwZ 1997, 615; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.1996, NVwZ 1997, 613).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
    Die übergeordnete Dienstaufsichtsstelle kann daher in diesem Fall - unbeschadet ihrer Pflicht zur Bewertung der Befähigung, Leistung und Eignung eines Richters - von Beurteilungen der unmittelbaren Dienstaufsichtsstelle nur abweichen, wenn dies im Interesse der Durchsetzung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe für ihren Dienstbetrieb für geboten erachtet oder durch weitere Erkenntnisquellen, wie etwa schriftliche Arbeiten des zu Beurteilenden und Berichte Dritter die Richtigkeit der Beurteilung in Zweifel zieht (BVerwG, Urt. v. 7.6.1984, DVBl. 1984, 1221).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
    Die Beurteilung darf daher etwa keine kritischen Erwägungen enthalten, die - auch nur mittelbar - die Rechtsfindung des Richters betreffen, solange der Richter nicht gegen Prozessregeln verstößt (siehe dazu: BGH Dienstgericht desBundes, Urt. v. 31.1.1984, NJW 1984, 2531 [2532]) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
    Sofern der Dienstherr auf Grund der letzten Beurteilungen sowie des weiteren bedeutsamen Inhalts der Personalakten und damit insbesondere auf Grund einer Würdigung des jeweiligen beruflichen Werdegangs sowie der Dauer der bisherigen richterlichen Tätigkeit (siehe dazu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.12.1996, NVwZ-RR 1997, 369) sich gleichwohl nicht in der Lage sieht, eine am Prinzip der Bestenauslese orientierte Auswahlentscheidung zu treffen, hat er zunächst die diesen Beurteilungen vorangegangenen Beurteilungen in den Blick zu nehmen.
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
    So wird bei einer Bewerberkonkurrenz, bei denen die Bewerber im Wesentlichen gleich beurteilt sind und bei denen die Befähigung zu richterlicher Arbeit auf einem höherwertigen Dienstposten in Rede steht, etwa demjenigen Verwaltungsrichter regelmäßig der Vorzug zu geben sein, der bereits erfolgreich an einem Oberverwaltungsgericht erprobt wurde (BVerwG, Urt. v. 4.11.1976, DVBl. 1978, 607; HessVGH, Beschl. v. 2.7.1996, NVwZ 1997, 615; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.1996, NVwZ 1997, 613).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
    Ebenso wie bei allen anderen Beurteilungen muss der Dienstherrdabei erhebliche Verschlechterungen etwa der Anlassbeurteilung gegenüber einer vorherigen Regelbeurteilung begründen (siehe dazu: BVerwG, Urt. v. 11.11.1999, NVwZ-RR 2000, 366).
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.1997 - 2 B 10068/97

    Unzulässigkeit einer Ernennung zum Polizeihauptwachtmeister aufgrund einer

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

  • BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79

    Periodische Beurteilung von Richtern

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

    Demgemäß ist es auch zulässig, in einer dienstlichen Beurteilung die Erledigungszahlen eines Richters zu erörtern und mit denen anderer Richter zu vergleichen und sie bei der Leistungseinschätzung zu würdigen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 3. Oktober 1977 - RiZ (R) 1/77 -, juris Rn. 18).Dies erfordert jedoch, dass Erledigungszahlen in ihrem Aussagewert vergleichbar sind (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris Rn. 20).

    Hierfür bietet der sogenannte Pensenschlüssel keinen geeigneten Anhalt (vgl. Dienstgericht Karlsruhe, Urteil vom 4. Dezember 2012 - RDG 6/12 -, juris Rn. 52 sowie Lorse, a. a. O. Rn. 372; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris Rn. 20 jeweils unter Hinweis auf Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, juris).

    Da diese Erledigungszahl ohne Berücksichtigung von Besonderheiten - wie etwa des Schwierigkeitsgrades der zu bearbeitenden Fälle oder des Zuschnitts des Referats eines Richters - ermittelt wird, ist sie kein Maßstab für die zu beurteilende individuelle Leistung des Richters (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris Rn. 20).

    Eine solche Arbeitsweise würde dem durch die Suche nach Recht und Gerechtigkeit geprägten Rechtsprechungsauftrag eines Richters nicht entsprechen und der Quantität auf Kosten der Qualität den Vorzug geben (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris Rn. 20).

  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 2 EO 515/01

    Beförderungen; Beförderungen; Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren;

    Der jeweilige zu befördernde Bewerber ist gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 ThürRiG i. V. m. §§ 29, 8 Abs. 2 ThürBG nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung (sog. Leistungsgrundsatz) auszuwählen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, SächsVBl. 2001, 196 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 - NVwZ 1996, 806 m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 04.07.1995 - 2 EO 27/94 - und vom 15.12.1998 - 2 EO 319/98 -).

    Eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setzt insoweit voraus, dass der Dienstherr vorab für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein Anforderungsprofil festlegt, soweit dies nicht bereits durch Vorschriften vorgegeben ist (so auch VGH Kassel, a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, SächsVBl. 2001, 196, 197; VGH München, Beschluss vom 19.01.2001 - 3 CE 99.3309 -, DVBl. 2000, 1140; GKÖD, § 23 BBG, Rn. 39; Schöbener, a. a. O., S. 329).

    Es ist ausreichend, wenn sich die wesentlichen Merkmale des Beförderungsamtes aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Geschäftsverteilungsplänen, Verwaltungsvorschriften oder Stellenbeschreibungen ergeben (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 02.07.1996 - 1 TG 1445/96 -, zitiert nach Juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, a. a. O., S. 197).

    Doch hat dieser Vorschlag für die Auswahlentscheidung maßgebliche Bedeutung, nicht zuletzt deshalb, weil er eine Beurteilung gerade im Hinblick auf die zu besetzende Stelle, auch im Hinblick auf das Anforderungsprofil, enthält (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.02.1996 - 3 M 89/95, NVwZ 1996, 806 und vom 30.05.1996 - 3 M 36/96 -, ZBR 1996, 339; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01, a. a. O., S. 199).

  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 EO 545/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Der jeweilige zu befördernde Bewerber ist gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 29, 8 Abs. 2 ThürBG nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung (sog. Leistungsgrundsatz) auszuwählen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, …

    Eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setzt insoweit voraus, dass der Dienstherr vorab für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein Anforderungsprofil festlegt, soweit dies nicht bereits durch Vorschriften vorgegeben ist (so auch VGH Kassel, a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, …

    Es ist ausreichend, wenn sich die wesentlichen Merkmale des Beförderungsamtes bzw. des Beförderungsdienstpostens aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Geschäftsverteilungsplänen, Verwaltungsvorschriften oder Stellenbeschreibungen ergeben (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 02.07.1996 - 1 TG 1445/96 -, zitiert nach Juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, a. a. O., S. 197).

  • OVG Thüringen, 31.01.2005 - 2 EO 1170/03

    Recht der Landesbeamten; beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit;

    Eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setzt insoweit voraus, dass der Dienstherr vorab für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein Anforderungsprofil festlegt, soweit dies nicht bereits durch Vorschriften vorgegeben ist (so auch HessVGH, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Februar 1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806; SächsOVG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, SächsVBl. 2001, 196, 197; BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 3 CE 99.3309 -, DVBl. 2000, 1140; GKÖD, § 23 BBG, Rn. 39; Schöbener, a. a. O., S. 329).

    Es ist ausreichend, wenn sich die wesentlichen Merkmale des Beförderungsamtes bzw. des Beförderungsdienstpostens aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Geschäftsverteilungsplänen, Verwaltungsvorschriften oder Stellenbeschreibungen ergeben (vgl. HessVGH, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 -, zit. nach juris; SächsOVG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, a. a. O., S. 197).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    v. 22.12.1992 - St 5/91 -, NVwZ-RR 1993, 417 f.; vgl. zur prozeduralen Absicherung der materiellen Zugangsgleichheit: Höfling, a.a.O., Rdnrn. 187 ff., der die Ansicht vertritt, Art. 33 Abs. 2 GG sei ein prinzipieller Regelungsauftrag an den Gesetzgeber zu entnehmen, den Zugang zu den öffentlichen Ämtern durch Stellenausschreibungen zu ebnen, a.a.O., Rdnr. 196; OVG Bautzen, Beschlüsse v. 11.04.2001 - 3 BS 84/01 u. 3 BS 83/01 -, ZBR 2001, 368 ff. u. 372 ff; dementsprechend strebt die Regierung des Landes Baden-Württemberg in dem genannten Gesetzesantrag zur Änderung des Richterwahlgesetzes eine Pflicht zur Stellenausschreibung an, um auf diese Weise im Interesse einer möglichst qualifizierten Besetzung der obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht vorgeschlagenen, aber in persönlicher und fachlicher Hinsicht besonders geeigneten Personen mit der Befähigung zum Richteramt Gelegenheit zur Bewerbung um eine freie Planstelle zu geben, a.a.O., S. 1 u. 8 der Anlage; vgl. auch Lademann, Stellenausschreibungen, DRiZ 1977, 178, 179, der anmerkt, dass der Deutsche Richterbund und der Bund Deutscher Verwaltungsrichter in Übereinstimmung mit der Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins bereits im Jahre 1975 die Ausschreibung der Richterstellen an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gefordert haben; demgegenüber hat die Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein im schleswig-holsteinischen Landtag kürzlich zu einer etwaigen öffentlichen Ausschreibung der Ämter der Richterinnen und Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes folgende Meinung vertreten: "Angesichts der von der Verfassung gewährleisteten hohen demokratischen Legitimierung aller Ausschussmitglieder ist es auch konsequent und unangreifbar, dass sich der Gesetzgeber in § 10 Abs. 1 Richterwahlgesetz für ein Vorschlagsrecht der Ausschussmitglieder entschieden hat und von dem Erfordernis der öffentlichen Ausschreibung freier Richterstellen abgesehen hat.
  • VG Meiningen, 29.10.2008 - 1 E 364/08

    Recht der Landesbeamten; Zur Einordnung von Beurteilungen oberster Bundesgerichte

    Der jeweilige zu befördernde Bewerber ist gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 ThürRiG i. V. m. §§ 29, 8 Abs. 2 ThürBG nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung (sog. Leistungsgrundsatz) auszuwählen (st. Rspr.; vgl. ThürOVG, B. v. 28.10.2001 - 2 EO 515/01 - B. v. 15.12.1998 - 2 EO 319/98 - B. v. 04.07.1995 - 2 EO 27/94 - OVG Sachsen, B. v. 11.04.2001 - 3 BS 84/01 -, …

    Eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setzt insoweit voraus, dass der Dienstherr vorab für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein Anforderungsprofil festlegt, soweit dies nicht bereits durch Vorschriften vorgegeben ist (ThürOVG, B. v. 28.10.2001 - 2 EO 515/01 - so auch HessVGH, B. v. 26.10.1993 a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, B. v. 01.02.1996, a. a. O.; OVG Sachsen, B. v. 11.04.2001 a. a. O., S. 197; BayVGH, B. v. 19.01.2001 - 3 CE 99.3309 -, DVBl. 2000, 1140; GKÖD, § 23 BBG, Rdnr. 39; Schöbener, a. a. O., S. 329).

    Es ist ausreichend, wenn sich die wesentlichen Merkmale des Beförderungsamtes aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Geschäftsverteilungsplänen, Verwaltungsvorschriften oder Stellenbeschreibungen ergeben (vgl. HessVGH, B. 02.07.1996 - 1 TG 1445/96 -, zitiert nach Juris; OVG Sachse, B. v. 11.04.2001, a. a. O., S. 197).

  • OVG Sachsen, 28.01.2015 - 2 B 180/14

    Dienstliche Beurteilung, Voreingenommenheit, Auswahlentscheidung

    Während das Bundesverwaltungsgericht eine Ausschreibungspflicht für Beförderungsstellen verneint, da diese weder im Bundesbeamtenrecht vorgesehen noch durch das Grundgesetz geboten sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Oktober 1975 - II C 43.73 -, juris), hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen eine einzelfallangemessene Ausschreibungspflicht des Dienstherrn angenommen (vgl. Beschl. v. 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris).

    Insofern bestehen keine rechtlichen Bedenken, da Regelbeurteilungen als Stichtagsbeurteilungen unter gleichmäßiger Anwendung des gewählten Beurteilungssystems erstellt werden und damit in besonderem Maße geeignet sind, eine Wettbewerbssituation zu klären (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. April 2001, SächsVBl. 2001, 196, 198 f.).

  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

    Der Dienstherr ist somit grundsätzlich verpflichtet, für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein Anforderungsprofil im Einzelfall zu bestimmen, es sei denn, dass dies bereits durch Vorschriften vorgegeben ist (vgl. zuletzt: Beschluss des Senats vom 26. Juli 2007 - 2 EO 14/07 - n. v.; so auch: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Februar 1996 - 3 M 89/95 - NVwZ 1996, 806, Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 - ZBR 2001, 368; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 3 CE 99.3309 - DVBl 2000, 1140, vgl. auch Zängl, in GKÖD, § 23 BBG, Rdnr. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    In diesen Fällen handelt es sich daher um statusamtsbezogene Aufgaben des zu Gerichtsverwaltungsaufgaben herangezogenen Richters; das Statusamt selbst ist und bleibt insofern der Maßstab, an welchem sich die Leistungserwartungen zu orientieren haben ( siehe auch: HessVGH, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 1 TG 2542/06 -, juris; OVG Sachsen, Beschlüsse vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 und 3 BS 84/01-, juris ).
  • OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21

    Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht

    Daneben besitzen die letzten Regelbeurteilungen besondere Aussagekraft, da sie als Stichtagsbeurteilungen unter gleichmäßiger Anwendung des gewählten Beurteilungssystems erstellt werden und damit in besonderem Maße geeignet sind, eine Wettbewerbssituation zu klären (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. April 2001, SächsVBl. 2001, 196, 198 f.).
  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung;

  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 2 A 41/19

    Aufstieg; Auswahl; Beurteilungen; Besoldungsgruppe

  • OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines

  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13

    Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese

  • OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 436/13

    Aufstiegsausbildung, Polizeidienst, Auswahltest, Prüfungsverfahren,

  • OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18

    Konkurrentenstreitverfahren um Richterstelle

  • OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines

  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 2 B 308/14

    Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung, Gesamtleistungsbild

  • OVG Sachsen, 16.09.2011 - 2 B 147/11

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Ausnahme von der Erfüllung eines

  • OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19

    Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat

  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 2 B 282/19

    Umfassende Kenntnisse des Aufgabenspektrums des Gerichtsleiters

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

  • OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22

    Konkurrentenstreit; weiterer Aufsichtsführender Richter; im wesentlichen gleiches

  • OVG Sachsen, 17.12.2021 - 2 B 400/21

    Konkurrentenstreit; Gesamtleistungsbild; Verwendungsbreite

  • OVG Sachsen, 24.08.2015 - 2 B 189/15

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen Richter, Beamter

  • OVG Sachsen, 08.07.2013 - 2 B 343/13

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil

  • OVG Sachsen, 09.10.2013 - 2 B 455/13

    Disziplinarverfahren, Auswahlentscheidung, Aufstiegsausbildung

  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 185/18

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Gesamtleistungsbild

  • OVG Sachsen, 02.05.2012 - 2 B 148/12

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

  • VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03

    Bestenauslese; Konkurrenz; Beförderungsamt; Beamter; Auswahlgespräch

  • VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05

    Mitteilung über den Ausgang eines beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahrens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht